Energieeffizienzberatung
Wie läuft eine Energieeffizienz-Beratung ab?
Der Ablauf einer Energieeffizienz-Beratung kann je nach den spezifischen Bedürfnissen des Kunden, der Art der Immobilie sowie den Anforderungen der Förderprogramme variieren. Hier ist eine allgemeine Struktur, die bei unseren Energieeffizienz-Beratungen befolgt wird:
- Kontakt und Erstgespräch:
Der Prozess beginnt mit einem ersten Kontakt zwischen dem Kunden und einem Mitarbeiter der Energieberatung-Nord. In diesem Gespräch werden die Anforderungen, Ziele und der Umfang der geplanten Sanierung besprochen. - Vor-Ort-Begehung:
Ergibt sich nach dem Erstgespräch, dass der Sanierungswunsch realistisch umsetzbar erscheint, erfolgt im nächsten Schritt eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Immobilie. Dazu stellen Sie uns im Vorfeld alle vorhandenen Planungsunterlagen des Hauses zur Verfügung. - Erstellung eines Sanierungsfahrplanes
Häufig ist es sinnvoll, als Planungsbasis einer Sanierung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen. Dieser wird auch zur optimalen Nutzung der Förderprogramme benötigt. Sie entscheiden, ob Sie einen iSFP bei uns beantragen. - Analyse und Bewertung:
Als Grundlage für die Erstellung eines iSFP erfolgt eine umfangreiche Datenaufnahme vor Ort. Damit wird der energetische Ist-Zustand Ihres Hauses ermittelt und es werden daraus energetische Optimierungsmaßnahmen abgeleitet (iSFP). - Erstellung des Energieeffizienzberichts:
In einem Beratungsgespräch in unseren Räumen wird Ihnen der iSFP ausführlich erläutert. Dazu gehören die vorgeschlagenen Maßnahmen, deren Kosten und eine sinnvolle Reihenfolge. Sie entscheiden, welche Maßnahmen Sie umsetzen wollen.
An dieser Stelle sind die Aufgaben zur Erstellung eines Sanierungsfahrplanes erledigt.
Auf Wunsch sind wir auch bei den weiteren Schritten für Sie da:
- Finanzierungskonzept inkl. Nutzung der möglichen staatlichen Förderungen
- Vermittlung der notwendigen Kapazitäten zur Umsetzung der Sanierung.
- Baubegleitung, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Sanierung gegenüber der KfW oder der BAFA zu bestätigen. Dies ist notwendig zur Auszahlung der Fördermittel.
