Einzelmaßnahmen

Welche Maßnahmen können auch separat durchgeführt werden?

Bei einer Gebäudesanierung können verschiedene Einzelmaßnahmen ergriffen werden, wofür wieder Förderungen beansprucht werden können. Ausschlaggebend dafür ist, dass die Energieeffizienz des Eigenheimes verbessert wird und vorgegebene Mindeststandards erreicht werden. Für die Antragstellung benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Verfügung.

Hier sind einige häufige Einzelmaßnahmen:

  1. Dämmung:
    Wärmedämmung der Gebäudehülle: Durch Dämmung von Wänden, Dach und Fußböden lässt sich der Wärmeverlust reduzieren, was zu einer verbesserten Energieeffizienz führt.
    Austausch von Fenstern und Türen: Neue, gut isolierte Fenster und Türen minimieren Wärmeverluste und verbessern den Schallschutz.
     
  2. Heizungsmodernisierung:
    Austausch von Heizkesseln: Ein neuer, effizienter Heizkessel senkt den Energieverbrauch.
    Installation von Fußbodenheizung: Dies steigert den Komfort und ermöglicht eine gleichmäßige Wärmeverteilung.
     
  3. Lüftungstechnik:
    Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung: Dies trägt zur Verbesserung der Raumluftqualität bei und reduziert gleichzeitig den Energieverbrauch.
     
  4. Erneuerbare Energien:
    Installation von Solaranlagen: Photovoltaik für die Stromerzeugung oder Solarthermie für die Warmwasserbereitung.
    Nutzung von Wärmepumpen: Diese nutzen Umweltwärme, um Gebäude zu heizen oder zu kühlen.

Die Wahl der Maßnahmen hängt von den individuellen Bedürfnissen des Gebäudes und der Bewohner ab. Oft ist eine ganzheitliche Betrachtung sinnvoll, um Synergieeffekte zu nutzen und langfristige Energieeinsparungen zu erzielen.

Ein Rechenbeispiel ohne und mit vorhandenem iSFP

Maßnahme ohne Sanierungsfahrplan

Es soll eine Dämmung bei einem Wohngebäude mit 2 Wohneinheiten, wobei die Immobilie mindestens 5 Jahre alt ist, für eine Angebotssumme von 120.000 € durchgeführt werden.

Wenn kein Sanierungsfahrplan vorhanden ist, beträgt der förderfähige Betrag 60.000 € (30.000 € pro Wohneinheit). Der Fördersatz liegt bei 15%. Bei jeder geförderten Sanierungsmaßnahme muss ein Berater mit einbezogen werden. Wir rechnen hier also mit einem Berater Honorar von 1800 €. Die Bundesregierung fördert aktuell einen Berater mit 50%. In unserem Bespiel sind das also 900 €.

Sie erhalten 9.000 € Förderung für die Dämmmaßnahme und 900 € Förderung für die Energieberatung.

Maßnahme mit Sanierungsfahrplan

Es soll eine Dämmung bei einem Wohngebäude mit 2 Wohneinheiten, wobei die Immobilie mindestens 5 Jahre alt ist, für eine Angebotssumme von 120.000 € durchgeführt werden.

Wenn ein Sanierungsfahrplan vorhanden ist, beträgt der förderfähige Betrag 120.000 € (60.000 € pro Wohneinheit). Der Fördersatz liegt bei 20%. Bei jeder geförderten Sanierungsmaßnahme muss ein Berater mit einbezogen werden. Wir rechnen hier also mit einem Berater Honorar von 3000 €. Die Bundesregierung fördert aktuell einen Berater mit 50%. In unserem Bespiel sind das also 1500 €.

Sie erhalten 24.000 € Förderung für Dämmmaßnahme und 1.500 € Förderung für die Energieberatung.

Diese Rechnung wurde mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind vorbehalten. Die tatsächliche Höhe der Förderung kann sich jederzeit ändern.

Aus diesem Beispiel wird sichtbar, dass sich ein iSFP für die mögliche Förderhöhe deutlich positiv auswirkt.

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