FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Energieberatung

Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung und beantworten gerne alle Fragen. Hier haben wir die am häufigsten gestellten Fragen bereits für Sie zusammengestellt. Falls Ihre Frage jedoch nicht aufgeführt ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen weiterzuhelfen und alle Ihre Anliegen zu klären.

Die Frage, ob Sie zwingend einen Energieberater benötigen, hängt von Ihren konkreten Plänen ab. Falls Sie beabsichtigen, Sanierungsmaßnahmen ohne die Inanspruchnahme von Fördermitteln durchzuführen, ist ein Energieberater nicht unbedingt erforderlich. Dennoch kann die Expertise eines Energieberaters auch in solchen Fällen dazu beitragen, langfristig Energiekosten zu reduzieren und Ressourcen zu schonen.

Allerdings wird die Unterstützung eines Energieberaters unerlässlich, wenn Sie Fördermittel beantragen möchten oder einen Energieausweis erstellen lassen müssen. Nur qualifizierte Experten sind dazu befugt, Fördermittel zu beantragen oder gültige, anerkannte Energieausweise auszustellen.

Es ist nicht möglich, Förderungen nachträglich zu beantragen. Alternativ können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von der Einkommenssteuer abziehen, sofern Sie eine Erklärung eines Energieberaters vorlegen. Rufen Sie uns gerne an, um weitere Informationen zu diesem Verfahren zu erhalten.

Wenn Sie die Dienste eines Handwerkers in Anspruch nehmen und die Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie den Förderantrag im Vorfeld bei der BAFA / KfW einreichen. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Lassen Sie Förderunterlagen durch einen Energieberater erstellen, in Form eines Sanierungsfahrplans.
  2. Warten Sie auf die Eingangsbestätigung des Förderantrags, die Ihnen per E-Mail zugesandt wird.
  3. Bestätigen Sie das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung des Handwerkers.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Eingangsbestätigung noch keine endgültige Förderzusage ist. Die Förderung kann nachfolgend noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Bestätigung des Auftrags an den Handwerker nach Erhalt der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Für zusätzliche Sicherheit empfiehlt es sich, den Zuwendungsbescheid (die endgültige Förderzusage), der rechtsverbindlich per Post zugestellt wird, abzuwarten.

Wichtig zu wissen: Sie können während dieser Zeit Angebote von Handwerkern einholen. Es ist jedoch entscheidend, diese erst nach der Bestätigung des Förderantrags zu akzeptieren.

Nein es müssen nicht alle im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden, um eine Förderung zu erhalten. Der Sanierungsfahrplan dient dazu, eine ganzheitliche Betrachtung der energetischen Situation eines Gebäudes vorzunehmen. Er zeigt verschiedene Sanierungsmaßnahmen auf und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Die Fördermittelgeber, wie die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), haben in der Regel bestimmte Anforderungen und Fördervoraussetzungen für ihre Programme. Diese können beinhalten, dass bestimmte Mindestmaßnahmen umgesetzt werden müssen, um förderfähig zu sein. Oftmals sind dies jedoch keine starren Vorgaben für alle im Sanierungsfahrplan aufgeführten Maßnahmen.

Es ist ratsam, die genauen Bedingungen der jeweiligen Förderprogramme zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Energieberater und den Förderstellen zu halten, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen den Förderkriterien entsprechen.

Die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen sind grundsätzlich keine rechtlich verbindlichen Vorschriften. Es handelt sich dabei um Vorschläge und Empfehlungen des Energieberaters zur Steigerung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen letztendlich umgesetzt werden sollen, liegt in der Regel beim Gebäudeeigentümer.

Hier sind einige allgemeine Situationen, in denen ein Energieausweis erforderlich sein könnte:

  1. Verkauf oder Vermietung von Gebäuden: Beim Verkauf oder der Vermietung von Wohn- oder Nichtwohngebäuden ist in vielen Ländern die Vorlage eines Energieausweises erforderlich. Dieser gibt potenziellen Käufern oder Mietern Informationen über die Energieeffizienz des Gebäudes.
  2. Neubau oder größere Sanierung: Bei Neubauten oder größeren Sanierungsprojekten kann es erforderlich sein, einen Energieausweis auszustellen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass bestimmte energetische Standards eingehalten werden.
  3. Antrag auf staatliche Fördermittel: Wenn Sie staatliche Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen möchten, kann die Vorlage eines Energieausweises Teil der Anforderungen sein.

Förderungen für die energetische Sanierung von Gebäuden werden von Regierungen angeboten, um mehrere Ziele zu erreichen. Einerseits tragen sie zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei, was wiederum den Ausstoß von Treibhausgasen verringert und Klimaschutzzielen dient. Die Förderungen unterstützen zudem die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und fördern den Einsatz erneuerbarer Energien. Langfristig ermöglichen sie Kosteneinsparungen für Gebäudeeigentümer durch eine Reduzierung des Energieverbrauchs. Insgesamt sollen die Förderungen die Transformation zu einer nachhaltigeren und energieeffizienteren Gebäudeinfrastruktur unterstützen.

Der U-Wert (auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt) ist ein Maß für die Wärmedurchlässigkeit eines Bauelements, wie beispielsweise einer Wand, eines Fensters oder einer Tür. Er gibt an, wie viel Wärme durch das Bauelement pro Quadratmeter und pro Kelvin (W/m²K) hindurchgeht. Der U-Wert wird in der Bauphysik verwendet, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu bewerten. Es ist wichtig zu beachten, dass der U-Wert nicht nur von den Bauelementen selbst, sondern auch von deren Anordnung und den verwendeten Materialien abhängt. Bei modernen Gebäuden und energetischen Sanierungen wird darauf geachtet, Bauelemente mit niedrigen U-Werten zu verwenden, um den Energieverbrauch zu minimieren und den thermischen Komfort zu verbessern.

Ein Sanierungsfahrplan kann finanzielle Vorteile in Form von Fördermitteln und Zuschüssen bieten. Die Erstellung eines solchen Fahrplans durch einen Energieberater ist oft eine Voraussetzung für die Teilnahme an staatlichen Förderprogrammen für energetische Sanierungsmaßnahmen. Durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen können dann finanzielle Unterstützungen in Anspruch genommen werden. Zudem können steuerliche Vorteile und langfristige Kosteneinsparungen durch verbesserte Energieeffizienz entstehen.

Um Förderungen vom Staat für energetische Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, können folgende Schritte hilfreich sein:

  1. Beratung durch einen Energieberater: Bevor Sie Fördermittel beantragen, ist es oft sinnvoll, einen Energieberater zu konsultieren. Der Energieberater kann Ihnen helfen, die geeigneten Maßnahmen für Ihr Gebäude zu identifizieren und einen Sanierungsfahrplan zu erstellen, der die Anforderungen der Förderprogramme erfüllt.
  2. Recherche zu Förderprogrammen: Informieren Sie sich über die verfügbaren Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. In Deutschland sind beispielsweise das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekannte Fördergeber für energetische Sanierungsmaßnahmen.
  3. Antragstellung: Stellen Sie den Förderantrag gemäß den Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms. Dies kann die Vorlage eines Sanierungsfahrplans, die Einreichung von Kostenvoranschlägen und andere spezifische Dokumente umfassen. Beachten Sie dabei die Antragsfristen und alle erforderlichen Unterlagen.
  4. Umsetzung der Maßnahmen: Nach Erhalt der Förderzusage können Sie die geplanten Sanierungsmaßnahmen umsetzen. Stellen Sie sicher, dass die Arbeiten den Vorgaben des Förderprogramms entsprechen.
  5. Nachweise erbringen: Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen müssen oft Nachweise über die ordnungsgemäße Durchführung erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, Bestätigungen der ausführenden Unternehmen und Fotos der durchgeführten Arbeiten.

Es ist wichtig, sich frühzeitig über die jeweiligen Förderbedingungen zu informieren und gegebenenfalls fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Beachten Sie auch, dass Förderprogramme sich ändern können und es ist ratsam, regelmäßig nach Updates zu suchen.

Unsere Energieberater nehmen Ihnen die Arbeit gerne ab und begleiten Sie auf dem gesamten Weg.

Die Höhe der Förderung bei Sanierungsvorhaben vom Staat kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das konkrete Förderprogramm, die Art der durchgeführten Maßnahmen, die Energieeffizienzsteigerung, die Region und andere spezifische Kriterien. Hier sind einige generelle Informationen:

  1. KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen für energetische Sanierungen an. Die Fördermittel können Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite sein. Die genaue Höhe hängt von der Art der Maßnahmen, dem Energieeffizienzstandard und anderen Kriterien ab. Teilweise können auch Tilgungszuschüsse gewährt werden.
  2. BAFA-Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Förderungen für bestimmte Maßnahmen, wie beispielsweise den Einbau effizienter Heizungsanlagen oder die Optimierung von Lüftungsanlagen, an. Auch hier variiert die Höhe der Förderung je nach Art der Maßnahme.
  3. Bundesländer und Kommunen: Zusätzlich zu den Bundesprogrammen bieten auch viele Bundesländer und Kommunen eigene Fördermittel für Sanierungsvorhaben an. Die Förderhöhe kann von Region zu Region unterschiedlich sein.

Es ist wichtig, die aktuellen Förderbedingungen und -höhen zu überprüfen, da sie sich im Laufe der Zeit ändern können. Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen können auf den offiziellen Websites der Fördergeber oder über spezialisierte Beratungsstellen eingeholt werden. Bei Sanierungsvorhaben ist es oft ratsam, sich von einem Energieberater oder -fachmann beraten zu lassen, um die bestmöglichen Fördermittel zu identifizieren und zu beantragen.

Bei der Auswahl einer Heizung ist es entscheidend, mehrere Kriterien zu berücksichtigen. Neben Anschaffungskosten, Platzbedarf und persönlichen Ansprüchen sollten auch die kommenden gesetzlichen Änderungen berücksichtigt werden. Ab 2026 sind beispielsweise neue Ölheizungen verboten. Bestehende dürfen jedoch bis zu einem Alter von 30 Jahren weiter betrieben werden. Für die Zukunft ist jedoch zu beachten, dass schärfere Gesetze erwartet werden, weshalb alternative Heizmethoden in Erwägung gezogen werden sollten. Nachhaltige Optionen können zwar höhere Anschaffungskosten mit sich bringen, langfristig jedoch Heizkosten sparen. Fördermittel, wie die BAFA-Förderungen für Biomasseheizung, EE-Hybridheizung, Wärmepumpe und andere, können die Kosten ausgleichen.

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